BF17 Informationen

Alles, was du zu BF17 wissen musst.

Hier findest du die wichtigsten Punkte zum begleiteten Fahren ab 17: Start, Prüfungen, Begleitpersonen, Probezeit und was du unbedingt beachten musst.

Ab 16½ starten
Mit Begleitperson
Prüfungsbescheinigung
2 Jahre Probezeit
Zeitpunkt
Start

Wann kann es losgehen?

Mit 16½ Jahren kannst du in die Ausbildung starten. Die Theorieprüfung ist bereits 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag möglich, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.

Start der Ausbildung ab 16½
Theorieprüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Begleitung
Pflicht

Begleitpersonen

Beim BF17 darfst du nur mit eingetragenen Begleitpersonen fahren. Mehrere Begleitpersonen sind möglich und werden in die Prüfungsbescheinigung eingetragen.

Mehrere Begleitpersonen möglich
Eintragung bei Antragstellung
Spätere Nachtragung über die Führerscheinstelle
Bescheinigung
Nachweis

Und dein Führerschein?

Du erhältst beim BF17 zunächst keine Führerscheinkarte, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt bis maximal 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag.

Prüfungsbescheinigung statt Kartenführerschein
Gültig bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag
Danach Kartenführerschein nötig
Probezeit
2 Jahre

Probezeit

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung nach bestandener praktischer Prüfung und dauert wie üblich 2 Jahre.

Beginn nach bestandener Praxis
2 Jahre Probezeit
Gleiche Regeln wie beim regulären Führerschein
Bitte beachten
Wichtig

Fahren ohne eingetragene Begleitperson

Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson ist ein schwerer Verstoß. Es drohen Widerruf der Klasse B, Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.

Widerruf der Fahrerlaubnis Klasse B
Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
Aufbauseminar erforderlich
Probezeit verlängert sich um 2 Jahre
Die Klassen AM und L bleiben trotz Widerruf der Klasse B erhalten. Auch eine eventuell vorhandene Klasse A1 bleibt bestehen.