Wann kann es losgehen?
Mit 16½ Jahren kannst du in die Ausbildung starten. Die Theorieprüfung ist bereits 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag möglich, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Hier findest du die wichtigsten Punkte zum begleiteten Fahren ab 17: Start, Prüfungen, Begleitpersonen, Probezeit und was du unbedingt beachten musst.
Mit 16½ Jahren kannst du in die Ausbildung starten. Die Theorieprüfung ist bereits 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag möglich, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Beim BF17 darfst du nur mit eingetragenen Begleitpersonen fahren. Mehrere Begleitpersonen sind möglich und werden in die Prüfungsbescheinigung eingetragen.
Du erhältst beim BF17 zunächst keine Führerscheinkarte, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt bis maximal 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung nach bestandener praktischer Prüfung und dauert wie üblich 2 Jahre.
Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson ist ein schwerer Verstoß. Es drohen Widerruf der Klasse B, Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.